Hinweis zum Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei allen Verträgen.
Gemäß § 312g Абс. 2 Nr. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Dies betrifft insbesondere Anlageprodukte aus Gold oder Silber, deren Verkaufspreise an die aktuelle Edelmetallpreisentwicklung gekoppelt sind.
Gemäß § 312g Абс. 2 Nr. 1 BGB besteht außerdem kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung oder Auswahl eine individuelle Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Dies kann insbesondere für auf Kundenwunsch beschaffte Artikel sowie individuell zusammengestellte Sammlungen oder Sets gelten.
Wichtig
Die gesetzlichen Rechte der Verbraucher bleiben unberührt. Ob ein Ausschluss des Widerrufsrechts im konkreten Einzelfall vorliegt, richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.