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Artikelnummer: 100001067

San Marino 2 Euro 2024 Erklärung der Bürgerrechte

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San Marino 2 Euro 2024: Erklärung der Bürgerrechte in Coincard

Die zweite 2 Euro Gedenkmünze aus San Marino im Jahr 2024 widmet sich dem 50. Jahrestag der Erklärung der Bürgerrechte und Grundprinzipien des San-Marino-Rechtssystems.

 

Technische Spezifikationen der San Marino 2 Euro 2024 Erklärung der Bürgerrechte:

Serie: "2 Euro Gedenkmünzen"

Jahrgang: 2024

Prägestätte: Rom

Münzdesigner: Emanuele Ferretti

Masse: 8,5 Gramm

Durchmesser: 25,75 mm

Material: Kupfer-Nickel

Nominal: 2 Euro

Prägequalität: Stempelglanz

Lieferung: In CoinCard

Auflage: 56.000 Exemplare

 

San Marino 2 Euro 2024 Erklärung der Bürgerrechte - Münzbeschreibung:

In der Mitte ist ein aufgeschlagenes Gesetzbuch zu sehen, das den Ausgabeanlass "I DIRITTI DELLA PERSONA UMANA SONO INVIOLABILI" (dt. die Rechte der menschlichen Person sind unantastbar) trägt. Darüber sind die Umrisse des Palazzo Pubblico sowie die Freiheitsstatue "Statua della Libertà" abgebildet. Links vom Gesetzbuch befindet sich der Ausgabestaat "SAN MARINO", gefolgt vom "R" der römischen Prägestätte. Rechts davon steht die Jahreszahl "2024", darunter die Initialen "E.F. INC." des Münzgestalters Emanuele Ferretti. Der äußere Ring der Münze trägt zwölf Sterne, die symbolisch für die Mitgliedsländer der Europäischen Union stehen.

 

Die Wertseite wird den Nennwert "2 Euro" sowie die Landkarte Europas zeigen, welche die Grenzen der Europäischen Union nach der Erweiterung von 2004 darstellt. Dies steht für die Einheit und Vielfalt des europäischen Kontinents.

 

Bürgerrechte und Grundprinzipien des San-Marino-Rechtssystems:

Das Gesetz Nr. 59 vom 8. Juli 1974, die "Erklärung der Bürgerrechte und Grundprinzipien des San-Marino-Rechtssystems", markiert einen bedeutungsvollen Meilenstein im politischen und institutionellen Leben der Republik San Marino. Es etablierte erstmals die Grundsätze der Gewaltenteilung in einem umfassenden Gesetz nach dem Arengo im Jahr 1906. Das Gesetz konkretisierte die Aufgaben der Regentschaft, des Großen und Generalrates, des Staatskongresses und der Judikative und bestätigte ihre jeweiligen Autonomien und Unabhängigkeiten.

 

Mit dieser Erklärung wurden die grundlegenden und unverletzlichen Bürgerrechte bekräftigt und gleichzeitig die grundlegenden Regeln zur Unterstützung einer freien und demokratischen Gemeinschaft definiert. Diese Grundsätze sind in der langen Geschichte der Unabhängigkeit verwurzelt und richten sich nun auf eine Zukunft des Fortschritts und des Friedens aus. San Marino versteht sich als kleiner, aber bedeutsamer Teil der internationalen Gemeinschaft. Das Gesetz Nr. 59 vom 8. Juli 1974 legt die Hierarchie der Rechtsinstitute detailliert fest, gewährleistet die Anerkennung der Grundsätze der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf verfassungsrechtlicher Ebene und etabliert das Collegio als Garanten für die Verfassungsmäßigkeit der Normen.

 

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